Gesetzentwurf aus Hessen: Israel-Leugnung soll strafbar werden

Die „Leugnung des Existenzrechts Israels“ soll unter Strafe gestellt werden. Das fordert ein Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium Hessen.

Was als Reaktion auf eine Radikalisierung des Diskurses in Deutschland erscheint, wirft bei näherer Betrachtung erhebliche strafrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen auf.

Was soll „Leugnung des Existenzrechts Israels“ bedeuten?
Die Spannbreite möglicher Äußerungen reicht hierbei von offen eliminatorischen Positionen („Israel muss weg“) bis hin zu – etwa historisch oder staatsrechtlich argumentierenden – Systemkritiken (z.B. „Zwei-Staaten-Lösung“). Eine trennscharfe Konturierung erscheint kaum möglich. Muss es verboten sein, die aktuellen Grenzen des Staates Israels anzuzweifeln? Sollte es untersagt sein, die zionistische Idee als Ganzes kritisch zu sehen, ohne daraus Folgen für den Staat abzuleiten?

Wenn der Kampf gegen Antisemitismus zum Boomerang wird

Je diffuser der Tatbestand, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Norm lediglich expressive Wirkung entfaltet. Die Leugnung des „Existenzrechts“ anderer Staaten – ob Belgien oder Simbabwe – ist straflos. Warum soll für Israel anderes gelten? Israel könnte sogar noch stärker stigmatisiert werden und die an sich gute Idee wird zu einem Boomerang.

Das Strafrecht drohte bei der Umsetzung des Vorschlags zu einem Mittel der Durchsetzung von politisch-moralischen Mindestüberzeugungen zu werden. Eine solche (Um-)Funktionalisierung ist mit einem liberalen Strafrechtsverständnis nur schwer vereinbar. Auch unzweckmäßige oder „dumme“ Meinungen werden vom Grundgesetz geschützt.

Aber:
Zumeist fungiert Kritik an „Israel“ als Chiffre für brutalen Antisemitismus. Über die Delegitimierung des Staates werden altbekannte antisemitische Ressentiments artikuliert, ohne Juden dabei ausdrücklich benennen zu müssen.

Gegenfrage: Welche schützenswerten Intentionen soll jemand hegen, der offen über die Zerstörung des Staates Israel spricht? Welche Geisteshaltung zeigt sich, wenn jemand „unbedingt sagen möchte“, dass Israel nicht mehr auf der Landkarte bestehen dürfe? Die „Botschaft hinter der Botschaft“ dürfte in 99% der Fälle sein, dass das Leben von Jüdinnen und Juden zweitrangig ist, da die einzige sichere Heimstätte für diese in Frage gestellt wird. Sicherlich werden die Akteure behaupten, dass es ihnen um die Rechte anderer – z.B. der palästinensischen Bevölkerung – geht. Honi soit qui mal y pense…

Antisemitismus bekämpfen – aber mit Augenmaß

Ergo: Antisemitische Codierungen sind real. Ihre Bekämpfung ist notwendig.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob antisemitische Positionen zu bekämpfen sind, sondern wie und mit welchen Mitteln. Nicht jede problematische Aussage ist ein Fall für das Strafrecht. Ob eine Aussage staatspolitische Kritik oder codierte Judenfeindschaft darstellt, ist kontextabhängig zu prüfen. Wer missliebige Meinungen vorschnell verbieten möchte, schürt hingegen weitere Ressentiments.


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